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Heilpraktiker

Was darf ein Heilpraktiker?

Die Ausübung der Heilkunde ist ein verantwortungsvolles und interessantes Berufsfeld, das ausschließlich Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten ist. Die Tätigkeit des Heilpraktikers ist ein eigenständiger Heilberuf, der von ärztlicher Weisung unabhängig ist.

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Heilpraktiker ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 in der jeweils geltenden Fassung eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben.

Sie dürfen demnach Krankheiten diagnostizieren und therapieren, besitzen jedoch im Unterschied zu den meisten Ärzten oder psychologischen Psychotherapeuten keine Approbation (Kassenzulassung). Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen. Weiterhin bleibt ihnen die Ausübung von Geburtshilfe und die Behandlung bestimmter Infektionskrankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz (z.B. Masern, Mumps, Röteln, Scharlach) verwehrt. Ohne Einschränkung dürfen sie Physiotherapie oder Psychotherapie betreiben.

Idealerweise gibt es eine fachübergreifende Zusammenarbeit und den Dialog mit Fachärzten, Apothekern und anderen Therapeuten als Bestandteil einer ganzheitlichen Beratung und Behandlung.

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Prüfung beim Gesundheitsamt

Durch eine Überprüfung beim Gesundheitsamt erwerben Sie die staatliche Erlaubnis, die Heilkunde auszuüben. Die Überprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Diese bestandene Heilpraktikerprüfung sagt nichts über eine Qualifikation eines Heilpraktikers aus. Man kann es mit einer bestandenen Führerscheinprüfung vergleichen. Man hat die Erlaubnis zum Auto fahren erhalten, jetzt muss man lernen, auch Fahren zu können. Deshalb spezialisieren sich die meisten Heilpraktiker auf ein oder mehrere Fachrichtungen. Dies kann zum Beispiel, Homöopathie, tradtionelle chinesische Medizin, Psychotherapie oder andere Gebiete sein.

In Mittelfranken sind diese Überprüfungen beim Gesundheitsamt Nürnberg und Ansbach abzulegen. Weitere Gesundheitsämter befinden sich u.a. in Würzburg, Bayreuth und Bamberg. Maßgeblich für den Ort der Prüfung ist das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk Sie später eine Praxis eröffnen wollen. Für meinen Wohnort Gutenstetten ist dies zum Beispiel das Gesundheitsamt in Ansbach. Aufgrund der großen Nachfrage nach Prüfungsterminen ist eine rechtzeitige Beantragung empfehlenswert. Während die schriftliche Prüfung zum Heilpraktiker bundesweit einheitlich ist (sie wird in Ansbach entworfen), ist die mündliche Prüfung zum Heilpraktiker von den Gewichtungen des jeweiligen Gesundheitsamtes abhängig.

Unterschied Heilpraktiker – Heilpraktiker für Psychotherapie

Während sich der „normale“ Heilpraktiker mit allen Bereichen des Patienten befassen darf, ist die Tätigkeit des Heilpraktikers für Psychotherapie auf bestimmte Gebiete beschränkt.

Die zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden (z. B. die Gesundheitsämter) können die beschränkte Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde, auf dem Gebiet der Psychotherapie, nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) erteilen. Diese „Beschränkte Erlaubnis“ wird oft fälschlicherweise als „kleiner Heilpraktiker“ bezeichnet. Von Gesundheitsämtern mitgeteilte Bezeichnungen sind:

  • Heilpraktiker/in (Psychotherapie)
  • Psychotherapeutische(r) Heilpraktiker/in
  • Heilpraktiker/in, eingeschränkt für den Bereich Psychotherapie

Generell gilt für alle Heilpraktiker:

Es handelt es sich bei der Überprüfung gem. §2 HeilPraktGDV nicht um eine Eignungsprüfung, sondern um eine Feststellungsprüfung. Die Feststellung bestätigt, dass der Antragsteller die potentiellen Patientinnen und Patienten nicht gefährden werden, also keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt.

Eine Prüfung bezüglich der Eignung für den Beruf bzw. die Berufsausübung und damit erfolderlicher Kompetenzen, um den Beruf z.B. auch wirksam ausüben zu können, findet nicht statt.

Ausbildung zum Heilpraktiker

Eine Ausbildung zum Heilpraktiker gibt es nicht, da Heilpraktiker kein Ausbildungsberuf ist. Die angebotenen Lehrgänge oder Fernstudienkurse dienen lediglich der Vorbereitung zur Prüfung bei den zuständigen Gesundheitsämtern.

Die Ausbildung ist nicht gesetzlich geregelt; sie dauert in privaten Schulen etwa zwei bis drei Jahre. Es besteht allerdings keinerlei gesetzliche Verpflichtung, eine organisierte Ausbildung zu absolvieren. Ohne eine systematische heilkundliche Ausbildung kann die Heilpraktikerprüfung eher selten bestanden werden. Während die schriftliche Prüfung für die Zulassung zum Heilpraktiker einheitlich ist, gibt es bei der mündlichen Prüfung doch erhebliche Abweichungen. Jedes Gesundheitsamt kann hier eigene Schwerpunkte setzen. Deshalb ist es oft ratsam, bei einer örtlichen Heilpraktikerschule die Ausbildung zu machen. Diese kennen meist die Schwerpunkte der jeweiligen Gesundheitsämter und können die Schüler gezielt auf die mündliche Prüfung vorbereiten.

Da die Qualität der Ausbildung allerdings keinerlei staatlicher Aufsicht unterliegt, fallen bei der Überprüfung der angehenden Heilpraktiker je nach Bundesland zwischen 20 und 80 Prozent der Prüflinge durch.

Nach bestandener Prüfung

Die meisten Heilpraktiker spezialisieren sich bereits während ihrer Ausbildung oder danach auf bestimmte Gebiete, z.B.

  • Homöopathie
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) z. B. Akupunktur
  • Physiotherapie
  • Bioenergetik
  • Bioresonanztherapie
  • Systemische Therapie
  • Hypnose
  • Chiropraktik und Osteopathie

Tierheilpraktiker benötigen keine Genehmigung, so dass hier keinerlei Mindestanforderungen eingehalten werden müssen.

Kritik am Beruf des Heilpraktikers

Es wird vorgeworfen, dass Heilpraktiker untaugliche Methoden verwenden, wie beispielsweise Pendel, Irisdiagnostik, Kinesiologie und Homöopathie. Oft wird folgende Kritik an Heilpraktikern laut:

„Sie setzen unkonventionelle Methoden, wie etwa die anthroposophische Medizin, nicht nur begleitend zu konventionellen Verfahren ein und klären über deren Risiken nicht auf oder beenden solche Maßnahmen nicht, wenn diese keinen Erfolg zeigen oder sich die Erkrankung verschlimmert und senden den Patienten auch dann nicht zu einem Arzt. Manche verdienen ihr Geld hauptsächlich mit dem Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln und Mitteln zur Gewichtsreduzierung.“

Die Stiftung Warentest kommt in ihrer Zeitschrift „test“ 2008 im Rahmen einer Stichprobe bei 40 Heilpraktikern zu einem insgesamt positiven Testergebnis über die Arbeit der Heilpraktiker.

Heilpraktiker können oft helfen, wo die konventionelle Medizin am Ende ihrer Fähigkeiten angelangt ist. Dabei werden auch Wege beschritten, die wissenschaftlich noch nicht gesichert sind. Allerdings sagte schon Paracelsus: „Wer heilt, hat recht.“

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